Mittagsmeeting

Vermögensübertragung in der Ehe

Datum

16.09.2024
Von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ort

online via Teams

Grundsätzlich gilt, dass jede Schenkung dem Finanzamt angezeigt werden muss. Vom Schenkenden und vom Beschenkten. Aufpassen müssen insbesondere Ehepaare, da ihnen oft nicht bewusst ist, dass die Überweisung von Vermögen von dem Einzelkonto eines Ehegatten auf das Einzelkonto des anderen Ehegatten oder die Einzahlung auf ein Oder-Konto durch nur einen Ehegatten Schenkungsteuer auslösen kann. Derart vom Finanzamt aufgedeckte Schenkungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das lässt sich vermeiden.

Andererseits lassen sich Schenkungen strategisch einsetzen, um das Familienvermögen zu schützen oder um bei der Nachfolgeregelung steuerliche Vorteile zu nutzen.

In unserem Mittagsmeeting – in Zusammenarbeit mit der Stolze – Dr. Diers – Beermann GmbH, Rheine –  erfahren Sie, wie man unbeabsichtigte steuerpflichtige Schenkungen vermeidet bzw. Schenkungen strategisch einsetzten kann, um Vermögen unter Eheleuten zu optimieren und zu schützen.

 

Wilfried Beermann                                              Frederic Beermann

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