Digitales Mittags-Meeting | 14.01.2025 | 12-13 Uhr
Aus den klassischen Beratungsmodellen der Geldanlage und betrieblichen Altersversorgung in die Honorarberatung I Transformation zu 5.0
Die gesamte Beratung zur Gestaltung einer „bAV“ in den Unternehmen ist nicht Aufgabe der Banken oder Versicherungen. Es ist ein Beratungsauftrag aufbauend auf dem Betriebsrentengesetz. Banken und Versicherungen bieten immer nur die eingeschränkte Beratung zu einem Produkt und hier fehlt es an der Gestaltungsberatung! Die bestehenden Beratungsgesetze sind durch die Unternehmen zwingend zu beachten
Jeder kann für sich diese Mehrwerte erreichen; interdisziplinäre Beratung mit Ihren Steuerberatern und Anwälten in dem Thema können vorausgesetzt werden. Wir schaffen für Sie/mit Ihnen die Brücke zwischen „Steuer- Rechts- und Geldberatung“.
Mit: Ulrich Alsmann, Alsmann Financial Planning & Honorartberatung GmbH | gerichtlich zugelassener Rentenberater „bAV“
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