Sehr geehrte Damen und Herren, | |
gut qualifizierte Mitarbeiter sind für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens unerlässlich. Oftmals sind entsprechende Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt aber nicht verfügbar. Arbeitgeber nehmen deshalb unterschiedliche Maßnahmen in den Blick, um Mitarbeiter in ihrem Unternehmen zu halten, einen Wechsel zu Wettbewerbsunternehmen zu erschweren oder Mitarbeiter für das eigene Unternehmen zu gewinnen. | |
In unserem „Online-Lunch Talk“ am | |
Dienstag, 17. Mai, 12:30 – 13:30 Uhr | |
wollen wir Sie über den rechtlichen Rahmen entsprechender Überlegungen in zwei Impuls-referaten informieren und praxisgerechte Empfehlungen geben. Wir laden Sie und Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen herzlich ein, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. | |
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Herr Rechtsanwalt Breinlich beleuchtet rechtliche Spielräume und Grenzen bei der Abwerbung von Mitarbeitern. Zwar ist das Abwerben grundsätzlich zulässig. Jedoch können Abwerbeversuche im Einzelfall gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Wir stellen Ihnen die Grenzen vor, in denen Sie abwerben dürfen bzw. Sie Mitbewerber wegen unlauterer Abwerbeversuche in Anspruch nehmen können. |
Martin Breinlich
Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Richter stellt Ihnen die Möglichkeiten vor, nachvertragliche Wettbewerbsabsprachen mit Mitarbeitern zu vereinbaren. Er erläutert Ihnen die rechtlichen Grundlagen und zeigt Ihnen auf, wie Wettbewerbsverbote rechtssicher vereinbart werden können.
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Martin Richter
Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Arbeitsrecht